Herzlich Willkommen auf der meistbesuchten
regionalen Homepage der GdS

Die Stärke einer Gewerkschaft sieht man an
 ihrem umfangreichen Leistungsangebot :
     

Informationen aus erster Hand: Fachlich, schnell und zuverlässig durch das GdS-Magazin

csm_Titel06-2017_4a65455b76

Rechtsberatung und Rechtschutz in Berufs-und Ausbildungsfragen

durch Juristen der GdS-Zentrale und des DBB-Dienstleistungs
zentrums

Freizeitunfallversicherung

Bei einem Krankenhausaufenthalt nach einem Freizeitunfall wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe des letzten Beitrages für max. 30 Tage gezahlt.

Streikgeld

in Höhe des Nettolohnausfalls bei Arbeitskämpfen

Seminare

Schulungsveranstaltungen z.B.
für Personalräte oder Jugendvertreter

 

monatlicher Beitrag nur 0,75% v. Bruttolohn
Sonderbeitrag für Auszubildende 2,50 Euro monatlich

Fordern Sie hier weiteres Info-Material an.

 

Zusätzlich erhalten Mitglieder des Bezirksverbandes Oberfranken:

 

 

Beamte die Zeitschrift des Bayerischen Beamtenbundes

Kostenlose Teilnahme an einer Busfahrt

z.B. nach Leipzig oder Marienbad

Eintrittsprämie von
50,-- Euro

Neuer Service des Bezirksverbandes:
Folgende Zeitschriften können Sie im Umlauf in Ihrem Haus zur kurzeitigen Ansicht erhalten
:

CHIP

Zeitschrift

Chip1

FINANZ-TEST
Zeitschrift

Finanz-Test3

Waren-Test
Zeitschrift

Warentest3

 

GdS-Sportförderung neu geregelt

Der Vorstand des Bezirksverbandes Oberfranken Ost hat auf seiner Sitzung am am 12.5.2004 einstimmig beschlossen, Teilnehmern an Sportveranstaltungen, einmal pro Kalenderjahr einen Zuschuss in Höhe
10,-- EURO zu gewähren.

Bezüglich der Modalitäten gilt:

1.) Es werden Sportveranstaltungen (Turniere) im Bereich der Sozialversicherung gefördert, die im Rahmen des Betriebssports durchgeführt oder von der GdS veranstaltet werden.

2.) Einen Sportzuschuss in Höhe von 10 EURO erhalten GdS-Mitglieder, die als

aktive Spieler,
offizielle Mannschaftsbetreuer,
Schiedsrichter oder
Hilfsorgane des Veranstalters

 teilnehmen. Er wird einmal im Kalenderjahr auf Antrag gewährt und setzt die satzungsgemäße Beitragszahlung voraus.

3.) Die Auszahlung der Sportzuschüsse organisiert und übernimmt der Bezirksverband. Im Falle einer überregionalen Veranstaltung stellt er dem Landesverband die verauslagten Zuschüsse in Rechnung.