GdS-Sportförderung neu geregelt
Der Vorstand des Bezirksverbandes Oberfranken Ost hat auf seiner Sitzung am am 12.5.2004 einstimmig beschlossen, Teilnehmern an
Sportveranstaltungen, einmal pro Kalenderjahr einen Zuschuss in Höhe 10,-- EURO zu gewähren.
Bezüglich der Modalitäten gilt:
1.) Es werden Sportveranstaltungen (Turniere) im Bereich der Sozialversicherung gefördert, die im Rahmen des Betriebssports durchgeführt
oder von der GdS veranstaltet werden.
2.) Einen Sportzuschuss in Höhe von 10 EURO erhalten GdS-Mitglieder, die als
aktive Spieler, offizielle Mannschaftsbetreuer,
Schiedsrichter oder Hilfsorgane des Veranstalters
teilnehmen. Er wird einmal im Kalenderjahr auf Antrag gewährt und setzt die satzungsgemäße Beitragszahlung voraus.
3.) Die Auszahlung der Sportzuschüsse organisiert und übernimmt der Bezirksverband. Im Falle einer überregionalen Veranstaltung stellt er
dem Landesverband die verauslagten Zuschüsse in Rechnung.
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